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Beleidigungen
im Internet/Chat/Foren
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Aus
einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere
durch Berichterstattung in den Medien, kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz
(§ 823 Abs. 1 BGB) oder ein Unterlassungsanspruch beziehungsweise
Berichtigungsanspruch (§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB) ergeben.
Bei einer schwerwiegenden Verletzung kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld,
der aus § 823 I BGB i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG abgeleitet wird, bestehen.
Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind gesetzlich besonders geschützt, beispielsweise die persönliche Ehre in den §§ 185 ff. StGB, der Name (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG) oder das Urheberrecht (UrhG). Hierbei handelt es sich um Besondere Persönlichkeitsrechte. Eine Verletzung dieser Schutzgesetze kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem jeweils verletzten Schutzgesetz führen.
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OLG Düsseldorf
Urteil vom 26.04.2006 I-15 U 180/05 Äußerungen in einem Internet-Forum |
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Amtsgericht Charlottenburg
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Beleidigung im Internet verurteilt
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Beleidigungen
und Ehrverletzungen im Internet
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Beleidigungen
/ Verleumdungen / Persönlichkeitsrechte
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